Informationen für Österreich & Schweiz
Willkommen bei Goldie's Ranch! Diese Seite richtet sich an alle Welpeninteressenten außerhalb Deutschlands, speziell in Österreich und der Schweiz. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Vorgaben rund um unsere Zucht von Golden Retrievern und unseren Hybridrassen.

Vorgaben für unsere Welpen in Österreich & der Schweiz
Als kleine Zucht mit großem ❤️ legen wir großen Wert darauf, dass unsere Welpen in ein liebevolles und passendes Zuhause kommen. Daher bitten wir alle Interessenten aus Österreich und der Schweiz, sich mit den aktuellen Landes üblichen Vorgaben vertraut zu machen.
Unsere Golden Retriever und Hybridrassen zeichnen sich durch ihr freundliches und ausgeglichenes Wesen aus. Wir suchen Familien, die ihnen ein artgerechtes Leben mit viel Bewegung und Zuwendung bieten können.
Wir freuen uns, dass unsere Welpen grenzübergreifend erfreuen dürfen.

Golden Retriever & Hybridrassen
Unsere Zucht konzentriert sich auf Golden Retriever und deren Hybridrassen. Wir legen Wert auf gesunde und wesensfeste Elterntiere. Die Welpen werden bei uns im Haus aufgezogen und bestens sozialisiert.
Wenn Sie sich für einen Welpen von Goldie's Ranch interessieren, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihre Fragen zu beantworten.
Bitte informieren Sie sich auch beim Zoll und klären Sie ab, was die Auflagen zur Einfuhr für Ihren Welpen genau sind.

Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich für einen Welpen bewerben? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
SWITZERLAND
Eine Einreise oder Durchfahrt von Welpen jünger als 8 Wochen ist nur erlaubt, wenn Sie in Begleitung des Muttertieres reisen. Die entsprechenden Formulare und weiterführende Informationen zur Einreise mit Ihrem Hund in die Schweiz finden Sie auf der Website des Schweizer Bundesamts für Veterinärwesen.
Für die Einfuhr von Welpen aus der EU (inkl. Deutschland) in die Schweiz gelten strenge tierseuchenpolizeiliche Vorschriften. Die wichtigsten Auflagen sind:
Identifikation (Mikrochip): Der Welpe muss eindeutig mit einem ISO-konformen Mikrochip gekennzeichnet sein.
EU-Heimtierausweis: Das Tier muss von einem gültigen EU-Heimtierausweis begleitet werden.
Tollwutimpfung & Wartefrist:
Die Impfung darf erst nach der Kennzeichnung (Chip) erfolgen.
Sie muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt gültig sein (erst ab einem Alter von 12 Wochen möglich).
Welpen unter 16 Wochen können ohne Tollwutimpfung eingeführt werden, sofern sie eine Bescheinigung/Besitzererklärung mitführen, dass sie nie Kontakt zu Wildtieren hatten oder von der Mutter begleitet werden.
Alter: Die Trennung von der Mutter ist vor dem 56. Lebenstag (8 Wochen) verboten.
Anmeldung beim Zoll: Die Einfuhr muss an einem bemannten Grenzübergang (während der Öffnungszeiten) angemeldet werden.
Mehrwertsteuer: Bei der Einfuhr ist eine Einfuhrsteuer (7,7% des Marktwerts inklusive Transportkosten) zu entrichten.
Registrierung in der Schweiz: Innerhalb von 10 Tagen nach Einreise muss der Welpe bei einem Tierarzt in der Schweiz auf den neuen Halter in der AMICUS-Datenbank registriert werden.
Kupierverbot: Hunde mit kupierten Ohren oder kupiertem Schwanz dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden.
Wichtig: Es ist verboten, Hunde unter 12 Wochen, die nicht geimpft sind, ohne Muttertier einzuführen.
1. Dokumente & Kennzeichnung
Mikrochip: Der Welpe muss mit einem ISO-konformen Chip gekennzeichnet sein.
EU-Heimtierausweis: Ein gültiges, offizielles Dokument ist zwingend mitzuführen.
2. Altersabhängige Tollwut-Regeln
Welpen unter 12 Wochen: Keine Tollwutimpfung erforderlich. Es muss jedoch eine schriftliche Erklärung des Besitzers vorliegen, dass der Welpe seit der Geburt nie Kontakt zu wildlebenden Tieren hatte, oder er reist mit dem Muttertier ein.
Welpen von 12 bis 16 Wochen: Müssen gegen Tollwut geimpft sein. Erfolgt die Einreise weniger als 21 Tage nach der Impfung, ist zusätzlich die oben genannte Besitzererklärung nötig.
Ab 16 Wochen: Die Tollwut-Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen.
3. Einfuhrbeschränkungen & Verbote
Kupierverbot: Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder Ruten ist grundsätzlich verboten.
Mindestalter: Eine Trennung von der Mutter vor der 8. Woche (56. Lebenstag) ist unzulässig.
Anzahl: Privatpersonen dürfen maximal 5 Tiere einführen.
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